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- Veröffentlicht am Dienstag, 02.02.2010
Google "Street View": Widerspruch ist möglich
Pro Kierspe weist auf Möglichkeiten hin, sich gegen Aufnahmen des Lebensumfeldes zu wehren und bietet Musterschreiben an
Seit dem 8. Februar 2005 bietet die Firma Google ihren Nutzern den Dienst "Google Map" an. Dieser ermöglicht es, Orte, Straßenzüge, Hotels und andere Objekte online zu suchen, um deren Position dann auf einer Karte oder auf einem Bild von der Erdoberfläche (per Satelliten- und Luftbilder) in nutzbarer Form im Internet anzuzeigen.

Seit 2007 bereits fotografiert ein von Google beauftragter zusätzlicher Internetdienst ("Street View") in den USA einen Großteil des Straßennetzes in nahezu allen Städten und Nationalparks. Dieses Angebot steht seit Sommer 2008 auch für Teile der Länder Frankreich, Japan, Italien, Spanien, Neuseeland und Australien zur Verfügung.
Derzeit ist die Firma Google in Deutschland unterwegs, um Straßenzüge zu filmen - dies wird in absehbarer Zeit auch in Kierspe der Fall sein.
Diese Vorgehensweise stößt bei den Datenschützern in Deutschland auf große Kritik, denn die Aufnahmen von Personen und Kfz-Kennzeichen geschehen ohne die Einwilligung der betroffenen Personen.
Zuständig für die datenschutzrechtlichen Belange der Firma Google in Deutschland ist der Landesbeauftragte für den Datenschutz des Bundeslandes Hamburg, weil die Firma Google dort den deutschen Geschäftssitz innehat. Diese Datenschutzbehörde erreichte in Verhandlungen mit Google, daß Bürgerinnen und Bürger einen Widerspruch gegen die Speicherung und Veröffentlichung von Aufnahmen der eigenen Person, von eigenen Kraftfahrzeugen und von selbst bewohnten oder genutzten Gebäuden bzw. Grundstückseigentum einlegen können.
Wie können Sie Ihren Widerspruch kundtun?
Widerspruch gegen die Veröffentlichung von Bildern Ihres Anwesens können Sie folgendermaßen kundtun:
- durch ein Widerspruchsschreiben an Google (Bitte beachten Sie die untenstehenden Hinweise)
Format: MS-Word-Dokument (.doc) » mehr - durch ein Verbotsschild für Google Street View (ideal geignet als Aufsteller für den Vorgarten)*
Format: PDF (.pdf); Größe: A4 » Größe: A4 » Größe: A3
Die Vorlagen sind z.T. übernommen vom Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (Anstalt öffentlichen Rechts). Die digitale wie analoge Weiterverbreitung dieser Dateien ist ausdrücklich erwünscht!
Hinweise
zum Einlegen von Widersprüchen gegenüber Google Inc./USA bzw. Google Germany GmbH gegen die Erhebung und Veröffentlichung von Aufnahmen durch den Dienst "Google Street View"
Informationen von Google, wo Aufnahmen für Google Street View gemacht werden, finden sie auf der folgenden Webseite:
http://maps.google.de/intl/de/help/maps/streetview/faq.html#q9
- Jeder Bürger hat das Recht und die Möglichkeit, der Erhebung und Veröffentlichung von Aufnahmen der eigenen Person, von eigenen Kraftfahrzeugen und selbst bewohnten oder genutzten Gebäuden bzw. von Grundstückseigentum zu widersprechen.
- Widersprüche sind entweder per eMail zu richten an
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
oder postalisch an
Google Germany GmbH
Betr. Street View
ABC-Straße 19
D-20354 Hamburg.
Zur Beweissicherung sollte die Korrespondenz für die eigene Akte ausgedruckt bzw. kopiert oder archiviert werden. Im Betreff der Antwort-Mail steht ein Mail-Code, der sollte mit ausgedruckt werden. - In dem Widerspruch sollten konkret die Gebäude bzw. Grundstücke, Fahrzeuge etc. (möglichst mit Adresse) benannt werden, die vom Widerspruch erfaßt werden. Es ist dabei nicht nötig, den Grund für den Widerspruch darzulegen. Im Einzelfall, z. B. zur Vermeidung von Mißbrauch, ist es zulässig, daß die Berechtigung für den Widerspruch durch Google Germany GmbH geprüft wird.
- Die Wirksamkeit des Widerspruchs ist nicht von besonderen formellen oder inhaltlichen Anforderungen, z.B. der Nennung von Gesetzesnormen, abhängig. Unerheblich ist auch, ob der Widerspruch elektronisch oder schriftlich eingereicht wird. Google hat zugesagt, alle Widersprüche unabhängig von ihrer Form (ausgenommen sind mündliche Widersprüche) umzusetzen.
- Die Wählergemeinschaft Pro Kierspe nimmt keine Widersprüche für die Google Germany GmbH entgegen. Die direkte Wahrnehmung des Widerspruchrechtes obliegt jedem Bürger selbst.
Fußnote
* Das Plakat darf nicht so angebracht werden, daß es Auswirkungen auf den Verkehr haben kann. Es handelt sich bei dem Plakat um einen Widerspruch gegenüber Google, verbunden mit der Aufforderung, Bilder dieses Grundstücks bzw. Dieser Wohnung nicht im Internet zu veröffentlichen. Da Google 360-Grad Panoramabilder erstellt, sollte das Plakat - auch zwecks eindeutiger Zuordnung zu einem Grundstück bzw. einer Wohnung - parallel zum Straßenverlauf aufgestellt werden. So wird es bei einem Blick auf das Grundstück voll erfaßt; zugleich können Verkehrsteilnehmer nicht irritiert werden.