FREIE WÄHLER setzen sich mit Verfassungsbeschwerde durch

Bundesverfassungsgericht kippt auch die 3%-Hürde bei der Europawahl
Kierspe

Bundesverfassungsgericht kippt auch die 3%-Hürde bei der Europawahl

Die FREIEN WÄHLER werden bei der Europawahl am 25.05.2014 ins Europaparlament einziehen. Ihre Verfassungsbeschwerde, die vom Staatsrechtler Prof. von Arnim vorgetragen wurde, war erfolgreich. Die vom Bundestag hektisch errichtete 3%-Hürde wurde vom Bundesverfassungsgericht gekippt – wie 2011 auch die 5%-Hürde. Die FREIEN WÄHLER hatten 2009 „aus dem Stand“ bereits 1,7% erreicht und wären ohne Hürde mit 2 - 3 Abgeordneten im Europaparlament vertreten.

Die Spitzenkandidatin der FREIEN WÄHLER für das Europaparlament, Ulrike Müller MdL: „Die Karlsruher Entscheidung ist ein bedeutender Sieg für die europäische Demokratie und ein weiterer richtiger Schritt auf dem Weg zu einer echten europäischen Parlamentsdemokratie. Unsere Wähler dürfen sich sicher sein, dass wir unsere regionalen und liberalen Ideale in Brüssel vertreten und konstruktive Politik im Europaparlament machen werden.“

Die FREIEN WÄHLER wollen die Brüsseler Bürokratie verschlanken und die heimatliche Region stärken. Dazu gehört die Schließung des EU-Zweitstandortes Straßburg. Der Doppelaufwand, die Fahrten der Abgeordneten und weiterer Mitarbeiter zwischen Brüssel und Straßburg kosten unnötig Geld und Zeit. Außerdem soll der Ausschuss der Regionen aufgewertet werden. FREIE WÄHLER Bundeschef Hubert Aiwanger: „Wir wollen die europäische Agrarlandschaft und Verbraucherschutzstandards vor der Aufweichung durch transatlantische Standardabsenkungen schützen, Volksabstimmungen in Europafragen, Schluss mit den Euro-Rettungsschirmen und der Schuldengemeinschaft, Trinkwasserprivatisierung stoppen und weniger Geld nach Brüssel geben, dafür mehr regional verteilen und Finanzumwege sparen.“


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