Keine Gendersternchen in Kierspe?

FWG begrüßt Aussage des Bürgermeisters und läßt Satzung überprüfen.
Kierspe

Wir freuen uns sehr, von Bürgermeister Olaf Stelse zu lesen (Meinerzhagener Zeitung vom 13.10.2021), daß er nicht vorhat, das sog. Gendersternchen in der Kiersper Kommunalverwaltung einzuführen. Wir fragen uns aber natürlich, was dann mit der am 22.06.2021 vom Rat der Stadt Kierspe beschlossenen Satzung zur Durchführung von Bürgerentscheiden passieren wird, denn diese ist bereits mit Gendersternchen versehen!

Und auch in der täglichen Kommunikation mit Bürgern scheint das Gendersternchen in der Kiersper Stadtverwaltung durchaus Verwendung zu finden. In diversen Schriftstücken ist immer mal wieder die Rede von „Kommunalpolitiker*innen“ und „Bürger*innen“ und „sachkundigen Bürger*innen“.

Justizministerin: Sonderzeichen sind rechtswidrig!

Nun hat die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Christine Lambrecht, (immerhin auch Bundesministerin der Justiz und SPD-Mitglied!) in einem Schreiben vom 16.09.2021 an die Bundesverwaltung einschließlich Kanzleramt und Ministerien, aber auch an Bundesgerichte und Stiftungen des Öffentlichen Rechts des Bundes klargestellt, daß die Verwendung von Sonderzeichen (Gendersternchen, Binnendoppelpunkt, Binnenunterstrich, das große Binnen-I oder das Trema) derzeit rechtswidrig ist und es ist nicht sichergestellt sei, daß solche Schreibweisen allgemein verständlich sind. Deshalb sollten sie auch aus der offiziellen Kommunikation verschwinden.

Wir schließen uns dieser Aussage natürlich voll und ganz an. Es sollte bei der vollständigen Beidnennung bleiben, wie der Bürgermeister das ja dankenswerterweise auch in der Presse erwähnte.

Der Rat für deutsche Rechtschreibung hat am 26.03.2021 die Aufnahme von Asterisk („Gender-Stern“), Unterstrich („Gender-Gap“), Doppelpunkt oder anderen verkürzten Formen zur Kennzeichnung mehr-geschlechtlicher Bezeichnungen im Wortinnern in das Amtliche Regelwerk der deutschen Rechtschreibung zu diesem Zeitpunkt nicht empfohlen.

Überprüfung der Satzung auf Rechtsgültigkeit

Natürlich werden wir die am 22.06.2021 vom Bürgermeister vorgelegte (!) und vom Rat der Stadt Kierspe beschlossene „Satzung zur Durchführung von Bürgerentscheiden“ der Kommunalaufsicht des Märkischen Kreises vorlegen, mit der Bitte, diese auf ihre Rechtsgültigkeit zu prüfen, da sie u.E. nicht im gültigen Amtsdeutsch verfaßt wurde.

Daß wir uns überhaupt damit beschäftigen müssen, ist der eigentliche Skandal, denn wir haben eigentlich alle was besseres zu tun, als uns mit so einem Quatsch zu beschäftigen. Fast zwei Drittel der Deutschen lehnen einer Umfrage zufolge eine gendergerechte Sprache ab. 65 Prozent der Bevölkerung halten nichts von einer stärkeren Berücksichtigung unterschiedlicher Geschlechter, wie eine Befragung von Infratest Dimap für die „Welt am Sonntag“ am 23.05.2021 ergab. Im vergangenen Jahr lag die Ablehnung noch bei 56 Prozent.

Die Mehrheit der Deutschen lehnt damit Formulierungen wie „Zuhörende“ statt „Zuhörer“ und die Nutzung des großen Binnen-I („WählerInnen“) in der Schriftsprache ebenso ab wie eine Pause vor der zweiten Worthälfte („Pendler_innen“) in der gesprochenen Sprache. Frauen bewerten die gendergerechte Sprache insgesamt positiver als Männer, dennoch stieg bei ihnen die Ablehnung von 52 auf 59 Prozent.

Selbst die Mehrheit der Grünen-Wähler wollen keine Gendersprache!

Selbst bei den Anhängern der Grünen stellt sich demnach eine knappe Mehrheit (48 Prozent) gegen die Gendersprache; 47 Prozent sind dafür. Bei den Anhängern aller anderen Parteien überwiegt der Umfrage zufolge die Kritik: SPD-Anhänger sind zu 57 Prozent dagegen, die Anhänger der Union zu 68 Prozent; noch größer ist die Ablehnung bei Anhängern der Linken mit 72 Prozent, der FDP mit 77 und der AfD mit 83 Prozent.

Das BVerfG hat am 02.07.2020 über die Beschwerde einer 82 Jahre alten Frau gegen das generische Maskulinum in Sparkassen-Formularen geurteilt: „Wäre über die Verfassungsbeschwerde in der Sache zu entscheiden, führte dies zu ungeklärten Fragen der Grundrechtsrelevanz der tradierten Verwendung des generischen Maskulinums sowie zu Fragen der verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Auslegung von Gleichstellungsgesetzen, die die Verwendung einer geschlechtergerechten Sprache vorschreiben“, teilten die Karlsruher Richter mit.

Hamburgs CDU-Chef Christoph Ploß hat sogar ein Verbot der Gendersprache bei staatlichen Stellen gefordert. „Zu Hause am Abendbrottisch sollte selbstverständlich jeder, der das möchte, nach Herzenslust gendern können“, sagte Ploß dem Spiegel. „Aber von Beamten, Lehrkräften und Dozenten erwarte ich, daß sie im Dienst gültige Regeln und Normen nicht einfach willkürlich verändern.“

„Das ist alles ein verlogener Scheißdreck!“

Elke Heidenreich sagte in einem Podcast des Kölner Stadt-Anzeigers vom 01.06.2021: „Ich kann es auf den Tod nicht leiden, die Sprache so zu verhunzen.“ Sie empfinde diese sprachlichen Veränderungen einfach als grauenhaft. „Das ist alles ein verlogener Scheißdreck“, sagte die 78-Jährige in dem Podcast. „Wenn ich Künstler sage, meine ich alle Menschen, die Künstler sind, auch die Frauen.“ Dieses „feministische Getue“ in der Sprache gehe ihr furchtbar gegen den Strich. „Das ist doch alles hysterisch, was da jetzt passiert.“

Dem ist aus unserer Sicht nichts mehr hinzuzufügen!


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