Nach 2½ Jahren: MK ordnet temporäre Tempo-30-Zone an!

FWG beantragte Änderung beim Märkischen Kreis. Alle Instanzen bis auf Stadt dafür.
Kierspe

Januar 2015: Torsten Götze und Peter Christian Schröder setzten sich für eine zeitliche Begrenzung der Tempo-30-Zone an der Gesamtschule ein.

Bild: Johannes Becker, Meinerzhagener Zeitung

Im Januar 2015 hatten wir den Antrag gestellt, daß die Stadt beim Märkischen Kreis die Umwandlung der Tempo-30-Zone an der Friedrich-Ebert-Straße in eine temporäre Tempo-30-Zone beantragt. Dies wurde im Juni 2015 vom Umwelt- und Bauausschuß abgelehnt. Da wir – und viele andere Kiersper mit uns – davon überzeugt waren, daß dies ein richtiger und überfälliger Schritt ist, hatten wir dies dann im Juli 2017 beim Straßenverkehrsamt des Märkischen Kreises beantragt.

Mit Schreiben vom 2. August 2017 ordnete nun der Fachdienst Verkehrssicherung /-lenkung des Märkischen Kreises an, dies umgehend umzusetzen. Das bedeutet: Die bisherige Tempo-30-Zone an der Friedrich-Ebert-Straße von der Einmündung  des Springer Weges bis hinter die Einmündung Hägener Kamp bleibt weiter bestehen, wird aber mit Zusatzschildern versehen, die die Tempo-30-Zone auf Montag bis Freitag von 7 bis 18 Uhr begrenzen.

Kierspe

August 2017: Dieser Schilderbaum wird jetzt noch ergänzt durch „Mo - Fr 7 - 18 Uhr“!

Bestehende Regelung fand kaum Beachtung.

In unserem Antrag hatten wir ausgeführt, daß die Tempo-30-Zone auf der Friedrich-Ebert-Straße rund um die Gesamtschule gut und richtig ist – für die Sicherheit der Schüler. Überflüssig ist sie allerdings dann, wenn die Schüler weg sind. Das meinten auch viele Kiersper. Der Auslöser für unseren Antrag damals war übrigens, daß samstagmorgens von 6:30 bis 9:00 Uhr dort (vom Märkischen Kreis) geblitzt wurde und viele Bürger wenig Verständnis dafür hatten und von Abzocke sprachen. Wir auch!

Nachdem wir unseren Antrag gestellt hatten, fingen die Mühlen der Verwaltung an zu mahlen. Im September 2015 gab es einen gemeinsamen Ortstermin von Märkischem Kreis, Landesbetrieb Straßenbau, Polizei und Stadtverwaltung. Das Ergebnis war, daß die Stadtverwaltung sich unter Berufung auf den Beschluß des Ausschusses gegen die Umwandlung aussprach, während die übrigen Teilnehmer dem zustimmten. Zudem wies der Märkische Kreis darauf hin, daß die bestehende Regelung offensichtlich nicht mit der Straßenverkehrsordnung in Einklang steht. Es wurde dann vereinbart, mehrtägige Verkehrsmessungen durchzuführen, deren Ergebnis war, daß die Tempo-30-Regelung in der schulfreien Zeit kaum Beachtung findet (was zu erwarten war)!

Aufgrund einer Änderung der StVO und der damit verbundenen entsprechender Umsetzungserlasse dauerte es eine geraume Zeit, bis die Anordnung jetzt endlich erlassen werden konnte. Die zeitliche Einschränkung wurde im Juni 2017 mit dem Ordnungsamt Kierspe abgestimmt und ist jetzt auf 7 – 18 Uhr festgelegt, damit auch die Kinder, die noch nach den Öffnungszeiten der Schule in der Sporthalle sind, die Friedrich-Ebert-Straße queren können.

Temporäre Begrenzung – gut für alle Seiten!

Die neue Regelung ist – so glauben wir – ein guter Kompromiß. Eine Gefährdung der Schüler ist weiterhin nicht in Sicht (was wir auch nicht wollten), aber die unsinnige Regelung, Abends und an den Wochenenden dort Tempo 30 aufrechtzuerhalten, ist jetzt Geschichte.

 


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